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   VGH Hessen, 18.12.1990 - 1 TG 2020/90   

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https://dejure.org/1990,4632
VGH Hessen, 18.12.1990 - 1 TG 2020/90 (https://dejure.org/1990,4632)
VGH Hessen, Entscheidung vom 18.12.1990 - 1 TG 2020/90 (https://dejure.org/1990,4632)
VGH Hessen, Entscheidung vom 18. Dezember 1990 - 1 TG 2020/90 (https://dejure.org/1990,4632)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Zum Ausschluß von personalvertretungsrechtlichen Beteiligungsrechten - Teilnahme an Auswahlgesprächen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1991, 571
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Hessen, 04.10.1989 - 1 TG 2058/89

    Beteiligung des Hauptpersonalrats im Auswahlverfahren

    Auszug aus VGH Hessen, 18.12.1990 - 1 TG 2020/90
    Zum "Auswahlverfahren" gehören nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats auch die Vorstellungsgespräche mit Bewerbern um ein Beförderungsamt (so Senatsbeschluß vom 4.10.1989 - 1 TG 2058/89 -, DÖV 1990, 214 - L - = NVwZ-RR 1990, 206 - L -), weil die (fakultative) Teilnahme eines Vertreters des Personalrats geeignet erscheint, den auf den Bewerbern lastenden psychischen Druck zu verringern; sie trägt auch zu einer größeren Transparenz des Auswahlverfahrens bei (vgl. hierzu BVerwG, Beschluß vom 6.12.1978, ZBR 1979, 240, 242).

    Die in seinem Beschluß vom 27.3.1990 - 1 TG 481/90 - noch offen gebliebene Frage, ob § 62 Abs. 3 Satz 3 HPVG F. 1988 und §§ 77, 78 HPVG F. 1988 unterschiedliche Regelungsziele verfolgen, so daß § 79 HPVG F. 1988 nur die Mitbestimmungsrechte in Personalangelegenheiten, nicht aber auch das allgemeine Beteiligungsrecht des Personalrats an Auswahlverfahren ausschließen will, bejaht der erkennende Senat nunmehr, wobei er an seiner inzwischen gefestigten Rechtsprechung festhält, daß die Dienststelle, die das Auswahlverfahren (Vorstellungsgespräche) durchführt, die für die Beschäftigten ihres Bereichs zuständige Personalvertretung in angemessener Frist vorher über die Termine zu informieren hat, damit sie darüber beschließen kann, ob sie gemäß § 62 Abs. 3 Satz 3 HPVG F. 1988 einen Vertreter zu den Auswahlgesprächen entsendet (so Senatsbeschluß vom 4.10.1989 - 1 TG 2058/89 -, a.a.O.).

    Einmal sind Vorstellungsgespräche nur "Vorbereitungshandlungen", zum anderen gewinnt auch bei dem Personenkreis des § 79 HPVG F. 1988 die Erwägung des Bundesverwaltungsgerichts und des erkennenden Senats ihre selbständige Bedeutung, daß die (fakultative) Teilnahme eines Vertreters des zuständigen Personalrats geeignet erscheint, den auf den Bewerbern lastenden psychischen Druck zu verringern und zu einer größeren Transparenz des Auswahlverfahrens beizutragen (vgl. Senatsbeschluß vom 4.10.1989 - 1 TG 2058/89 -, a.a.0' unter Hinweis auf BVerwG, Beschluß vom 6.12.1978 - 6 P 2.78-, a.a.0.).

  • BVerwG, 06.12.1978 - 6 P 2.78

    Vorstellungsgespräche - Personalrat - Dienststellenleiter - Auswahlkommission -

    Auszug aus VGH Hessen, 18.12.1990 - 1 TG 2020/90
    Hinzu kommt, daß nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu dieser Vorschrift (Beschluß vom 6.12.1978 - 6 P 2.78 -, ZBR 1979, 240) dem (bundesrechtlichen) Personalrat kein Recht zusteht, an den Vorstellungsgesprächen des Dienstherrn durch ein von ihm entsandtes Mitglied teilzunehmen, weil diese keine Prüfung im Sinne des § 80 BPersVG seien.

    Einmal sind Vorstellungsgespräche nur "Vorbereitungshandlungen", zum anderen gewinnt auch bei dem Personenkreis des § 79 HPVG F. 1988 die Erwägung des Bundesverwaltungsgerichts und des erkennenden Senats ihre selbständige Bedeutung, daß die (fakultative) Teilnahme eines Vertreters des zuständigen Personalrats geeignet erscheint, den auf den Bewerbern lastenden psychischen Druck zu verringern und zu einer größeren Transparenz des Auswahlverfahrens beizutragen (vgl. Senatsbeschluß vom 4.10.1989 - 1 TG 2058/89 -, a.a.0' unter Hinweis auf BVerwG, Beschluß vom 6.12.1978 - 6 P 2.78-, a.a.0.).

  • BVerwG, 28.04.1967 - VII P 12.65

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Hessen, 18.12.1990 - 1 TG 2020/90
    Ohne Erfolg beruft sich der Antragsgegner auf den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.4.1967 - VII P 12.65 - (PersV 1967, 275), denn mit dieser Entscheidung wollte das Bundesverwaltungsgericht ersichtlich die Beteiligung der Personalvertretungen im Vorfeld der Beförderungen (Übertragung eines höherwertigen Dienstpostens) stärken.
  • VGH Hessen, 27.02.1989 - 1 TG 4651/88

    Laufbahnprinzip und Auswahlermessen bei Beförderung zum Schulleiter

    Auszug aus VGH Hessen, 18.12.1990 - 1 TG 2020/90
    Auch war er im Rahmen seines Auswahlermessens nicht gehindert, etwa auf Grund eines Vorstellungsgespräches weiteren Kriterien, wie dem persönlichen Eindruck, den Vorzug zu geben (so Senatsbeschluß vom 27.2.1989 - 1 TG 4651/88 -, HessVGRspr. 1989, 62 = RiA 1989, 247 = DÖD 1990, 65).
  • StGH Hessen, 08.11.2006 - P.St. 1981

    1. Nach Art. 120 HV hat der Ministerpräsident mit den zuständigen Ministern die

    Dieses Recht auf Information besteht allgemein und ist nicht auf Angelegenheiten beschränkt, die einer Mitbestimmung oder Mitwirkung im förmlichen Sinne unterliegen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27.07.1983 - BVerwG 6 P 42.80 -, ZBR 1984, S. 79, und vom 26.02.1960 - BVerwG VII P 4.59 -, BVerwGE 10, 196 [197 f.]; HessVGH, Beschluss vom 18.12.1990 - 1 TG 2020/90 -, NVwZ-RR 1991, S. 571 [572]; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 20.09.2002 - 1 A 1061/01.
  • VGH Hessen, 14.12.1998 - 22 TL 1945/98

    Entsendungsrecht des Personalrates - Teilnahme an Stellenbesetzungsverfahren -

    Zu dieser Vorschrift hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 18. Dezember 1990 - 1 TG 2020/90 - NVwZ-RR 1991, 571 entschieden, dass die Regelung in § 62 Abs. 3 Satz 3 als allgemeine Vorschrift auch in den Fällen Geltung beanspruche, in denen § 79 HPVG Mitbestimmungsrechte der Personalvertretungen ausschließe.

    "Durch die Ergänzung des Satzes 4 wird der Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 18. Dezember 1990 - 1 TG 2020/90 - modifiziert, wonach bei der Durchführung von Auswahlverfahren für den in § 79 genannten Personenkreis eine Beteiligung des Personalrats nicht in Betracht kommt.

  • VGH Hessen, 23.09.1993 - HPV TL 1958/92

    Kein Teilnahmerecht eines Personalratsmitgliedes an einem - unter vier Augen -

    Damit ist der Gesetzgeber von der neben einer verfassungskonformen Anpassung des Hessischen Personalvertretungsrechts an die Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen beabsichtigten teilweisen Angleichung an die Bestimmungen des Bundespersonalvertretungsgesetzes abgewichen und hat eine hessische Sonderregelung getroffen (Hess. VGH, Beschluß vom 18. Dezember 1990 -1 TG 2020/90- HessVGRspr. 1991, 25).

    Der beschließende Fachsenat stimmt mit dem 1. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs darin überein, daß der Regelung des § 62 Abs. 3 Satz 3 HPVG 1988 die Tendenz zugrundeliegt, die Beteiligung der Personalvertretungen im Vorfeld der Beförderungen (Übertragung eines höherwertigen Dienstpostens) zu stärken (vgl. den Beschluß des 1. Senats des Hess.VGH vom 18. Dezember 1990, a.a.O., S. 26).

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